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Berufsbedingte Krankheiten und deren Folgekosten sowie der Arbeitsschutz
Rund ein Drittel aller Arbeitnehmer in sogenannten Verwaltungsberufen leiden unter Rückenschmerzen. Jeder Zweite klagt über Nacken- und Kopfschmerzen. Das sind die Zahlen, die sich im Rahmen einer Umfrage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB)ergeben haben. Diese Zahlen betreffen aber nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber, denn häufig damit verbunden sind Ausfallzeiten für Arztbesuche oder Krankheitstage. Wie hoch der wirtschaftliche Schaden durch falsch eingerichtete Arbeitsplätze in Deutschland ist, ist nur schwer messbar, aber man geht allein bei den durch Rückenschmerzen verursachten Kosten in Deutschland schon von rund 20 bis 25 Milliarden aus.
Ergonomie und Arbeitsstättenverordnung
Es liegt in der Pflicht jedes Unternehmens und somit einer jeden Führungskraft, arbeitsbedingte Erkrankungen und Arbeitsunfälle zu vermeiden sowie eine menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung einzurichten (§3 Arbeitsschutzgesetz). Die Arbeitsstättenverordnung mit ihren zahlreichen Arbeitsstätten-Regeln (kurz ASR) konkretisiert diese pauschalen Anforderungen in vielen Punkten detailliert. Unter einem ergonomischen Arbeitsplatz versteht man zum Beispiel das Zusammenspiel zwischen der Beleuchtung, dem Klima, dem Schutz vor Lärm und Schwingungen, nichtionisierender Strahlung oder auch dem Nichtraucherschutz. Richtet ein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz ein, so hat er diese Faktoren entsprechend den vorhandenen Vorgaben aus dem Regelwerk zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Auswahl und Anordnung der Arbeitsmittel, so müssen zum Beispiel der Schreibtisch und der Bürostuhl entsprechend auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer ausgerichtet sein. Gleiches gilt auch für eine eventuelle technische Ausstattung mit Computern, wo nach der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) eine Mindestausstattung sowie Mindestabmessungen hinsichtlich der Aufstellung und Ausrichtung beachtet werden müssen.